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Entsorgung Hundekot und Leinenpflicht in Maishofen

In letzter Zeit erhalten wir vermehrt Beschwerden, dass Hundekot nicht aufgesammelt wird oder die Hundekotbeutel mitsamt Inhalt achtlos in die Wiesen der Bauern geworfen werden.

Dies ist nicht nur ein optisches, sondern in erster Linien ein hygienisches Problem, denn wenn Nutztiere diese Exkremente durch das Futter aufnehmen, kann das zu gesundheitlichen Problemen für die Tiere führen.

Darum appellieren wir an alle Hundehalter, die mit ihren Vierbeinern unsere Wander- und Spazierwege nutzen, die dafür vorhandenen Abfalleimer der Hundekotstationen zur Entsorgung zu verwenden.

Es wurden zusätzliche Hundekotstationen aufgestellt und sämtliche bestehenden Stationen werden in nächster Zeit mit biologisch abbaubaren, roten Maisstärkesackerl befüllt.

Weiters kommen immer wieder Beschwerden, dass Hunde im Ortsgebiet nicht angeleint sind und frei laufen dürfen. 2009 wurde in Maishofen eine Verordnung beschlossen, die die allgemeine Leinen- und Maulkorbpflicht sowie die Entsorgung des Hundekotes regelt. Die Missachtung dieser Verordnung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist gemäß § 26 Abs. 1 Z. 4 und Abs. 2 Z. 2 S-LSG zu ahnden.

Abschließend möchten wir uns bei all jenen Hundebesitzern bedanken, die sich an alle Vorgaben halten und mit ihren Tieren vorschriftsgemäß in unserer Gemeinde spazieren gehen.

  • Hundekotstation
  • Leinenpflicht